Dokumentation
Hier finden Sie alle relevanten Formulare direkt zum Download.
Ausbildungsbeiträge des Kantons
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der
Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte.
Weitere Informationen zum Thema Ausbildungsbeiträge finden Sie in diesem PDF oder unter stipendien.bl.ch
.WICHTIG: Wenn Sie ein Stipendiengesuch an die Wehrli-Stiftung einreichen möchten, sollten Sie vorgängig ebenfalls ein Gesuch an den Kanton Basel-Landschaft stellen. Wir bitten Sie, den Entscheid des Kantons – ob positiv oder negativ – über mögliche Ausbildungsbeiträge an Sie, Ihrem Stipendiengesuch an die Wehrli-Stiftung beizulegen.