Wehrli  Stiftung  

 des Birsecks 

Stipendienreglement

Die Wehrli Stiftung bezweckt, weniger bemittelten Jugendlichen, mit Wohnsitz in den neun Birseck’schen Gemeinden Aesch, Allschwil, Arlesheim, Ettingen, Oberwil, Pfeffingen, Reinach, Therwil und Schönenbuch, eine finanzielle Ausbildungsunterstützung zu gewähren, damit sie nicht von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Gefördert werden soll die Erlernung eines Berufes oder die Absolvierung einer Ausbildung, damit ein eigenständiges Leben möglich ist.

In erster Linie werden Beiträge für Erstausbildungen gesprochen. Fortsetzungsausbildungen wie Fachhochschulen oder weiterführende Berufsschulen haben einen logischen Zusammenhang mit einer Erstausbildung. Die Fortsetzungsausbildung sollte in der Regel bis zum 25. Altersjahr begonnen werden. Werden Fortsetzungsausbildungen bei über 25-Jährigen gefördert, wird die Einkommenssituation der Eltern nur bedingt berücksichtigt.

Wird ein Stipendienantrag gestellt für mehrjährige Ausbildungen, wird als Einstiegsgrenze in der Regel das 25. Altersjahr angesehen. Der Wohnsituation wird speziell in Scheidungsfällen Beachtung geschenkt. 

Die Eltern-Einkommenssituation wird bei Erstausbildungen beachtet. Die Einkommenslimiten liegen in der Regel bei einem Einpersonen-Verdienst (steuerbar) bei 60’000 Franken, bei einem Zweipersonen-Verdienst (steuerbar) bei 80’000 Franken. Eltern-Vermögen, insbesondere Liegenschaften, werden ebenfalls angemessen berücksichtigt. Das Stipendien-Gesuch muss die Wehrli Stiftung bevollmächtigen, Einsicht in die Steuergrundlagen des Gesuchstellers inkl. Eltern zu gewähren.


Stipendienreglement und Gesuchsformular zum Download.

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