Wehrli  Stiftung  

 des Birsecks 


Sie fragen sich: "Bin ich für ein Stipendum der Wehrli Stiftung überhaupt berechtigt?"


Beantworten Sie vorab folgende Fragen

  1. Haben Sie Ihren offiziellen Wohnsitz in einer der neun Birseck’schen Gemeinden Aesch, Allschwil, Arlesheim, Ettingen, Oberwil, Pfeffingen, Reinach, Therwil und Schönenbuch? 
  2. Werden Sie nicht von der Sozialhilfe Ihrer Wohngemeinde unterstützt?
  3. Sind Sie aktuell nicht älter als 25 Jahre?
  4. Haben Sie aktuell noch keine abgeschlossene Berufsausbildung? Oder setzen Sie Ihre bisherige Ausbildung mit einer Zusatzausbildung beispielsweise an einer Fachhochschule fort?
  5. Ist die Einkommenssituation Ihrer Eltern bescheiden?
    Bescheiden bedeutet: weniger als 60’000 Franken bei einem Einpersonen-Verdienst (steuerbar) respektive weniger als 80’000 Franken bei einem Zweipersonen-Verdienst (steuerbar). Eltern-Vermögen, insbesondere Liegenschaften, werden ebenfalls berücksichtigt.


Können Sie alle Fragen mit einem JA beantworten?

Dann lohnt es sich möglicherweise, Ihr vollständiges Stipendiengesuch bis 30. Juni bei Ihrer Wohngemeinde zu Handen der Wehrli Stiftung einzureichen. 

In erster Linie werden von der Wehrli Stiftung Beiträge für Erstausbildungen gesprochen. Fortsetzungsausbildungen wie Fachhochschulen oder weiterführende Berufsschulen haben meist einen logischen Zusammenhang mit einer Erstausbildung und werden häufig auch anerkannt. Die Fortsetzungsausbildung sollte in der Regel bis zum 25. Altersjahr begonnen werden.

Über alle Stipendiengesuche wird von den Wehrli Kommissionsmitgliedern anlässlich der jährlichen Versammlung befunden, die jeweils im August stattfindet. Dabei werden ausschliesslich vollständige und termingerecht (bis 30. Juni) bei der Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnsitz eingereichte Gesuche behandelt. 

(Stand September 2021, Änderungen vorbehalten)


In der Rubrik Dokumentation finden Sie das Reglement der Wehrli Stiftung sowie das Formular für ein Stipendiengesuch.

Dokumentation




Kantonale Ausbildungsbeiträge

Der Kanton Basel-Landschaft gewährt ebenfalls Ausbildungsbeiträge, wenn die Kosten weder von Ihnen noch von Ihren Angehörigen oder auf andere Weise aufgebracht werden können (Subsidiaritätsprinzip). Damit fördert der Kanton die Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung.

Den Entscheid des Kantons  ob positiv oder negativ  bitten wir Sie, dem Stipendiengesuch an die Wehrli-Stiftung beizulegen.

Ausbildungsbeiträge — baselland.ch